OCEAN
YACHTING
Beim Blauwassersegeln ist es so wie im richtigen Leben: Je mehr man weiss, desto bescheidener wird man. Das Spektrum der von einem Hochseeskipper erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten ist gross. Fernab der geschützten Häfen gesellen sich zur praktischen Schiffsführung Themen wie Seemannschaft, Sicherheit, Navigation, Meteo, Seeschifffahrtsrecht, Medizin, Passagenplanung, Proviantierung etc. Wer den Schritt vom geschützten Binnengewässer zum Küsten- oder Hochseerevier wagt, dem bieten wir eine solide theoretische und praktische Ausbildung an. | |
Unser Hochsee-Ausbilder ist selber nicht nur Inhaber des Schweizerischen Hochseeausweises ("unter Motor" und "unter Segel"), sondern auch staatlich geprüfter Sporthochseeschiffer; seine Prüfung hierfür hat er an der Seefahrtschule in Cuxhaven abgelegt. Er ist zudem anerkannter Segellehrer des Deutschen Segler-Verbandes für die Küsten- und Hochseeausbildung (Segellehrerlizenz B und C) und Inhaber des RYA/MCA Yachtmaster Offshore Patentes zur Führung von gewerblich genutzten Segelyachten mit bis zu 200 gt. Für die SYA wirkt er als Lead-Autor an den Ausbildungs-Booklets mit. Auf Anfrage erteilt er auch gerne Privatunterricht an Ihrem Wunschort. |
Informiere Dich über unser Kursangebot:
HOCHSEEAUSWEIS (Motor-/Segelyachten)
Gültigkeit
⏹ Der Führerausweis für Yachten auf See (auch als B-Schein oder Hochseeschein bekannt) berechtigt zur Führung von Segel- und/oder Motoryachten zu nicht gewerblichen Zwecken auf dem Meer. Er ist geografisch und zeitlich unbeschränkt gültig. Für den internationalen Gebrauch trägt er den Titel "Certificate of Competence for Qcean Yachting" und wird im Scheckkartenformat ausgegeben.
⏹ Dieser Ausweis ist in der Schweiz das höchste Patent für das Führen von Privatbooten. Es wird für das Führen von Segel- und/oder Motoryachten ausgestellt. Die umfangreiche theoretische Ausbildung ist für beide Bootstypen identisch, der Nachweis praktischer Erfahrung muss jedoch auf dem Bootstyp erfolgen, für den das Patent ausgestellt wird und der Kandidat muss einen Binnenausweis der entsprechenden Kategorie (A „Motorboote“ oder D „Segeln“) vorweisen können. Weitere Details finden sich in der Hochseeausweis-Verordnung (neuester Stand: 01. Oktober 2014).
Voraussetzungen
⏹ Mindestalter für Prüfungsanmeldung: 16 Jahre; Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten.
⏹ Führerausweis Kat. A (für die Ausstellung "unter Motor") und/oder Führerausweis Kat. D (für die Ausstellung "unter Segel")
⏹ Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)
⏹ Tauglichkeitsbestätigung durch einen Augenarzt, Arzt oder diplomierter Optiker über genügendes Sehvermögen (auf vorgegebenem Formular, bei Vorlage nicht älter als 1 Jahr).
Kosten/Gebühren
CHF 750,00 Kursgebühr
Die Unterstützung bei den Anmeldeformaltäten, die leihweise Benutzung nautischer Handbücher und die persönliche Betreuung am Prüfungstag sind in den Lehrgangsgebühren enthalten.
CHF 150,00 Set Navigationsbesteck, zusätzliche Übungskarte, Kopierkosten Handouts
CHF 240,00 Set Offizielle SYA Ausbildungs-Booklets (Betrag geht an SYA)
CHF 75,00 Set Offizieller SYA Fragenkatalog A-E und F-G inklusive Übungsseekarte INT 1706 (Betrag geht an SYA)
CHF 300,00 Prüfungsgebühr (Betrag geht an SYA)
Eventuelle zusätzliche Anreisekosten des Prüfers bei Prüfungsabnahme in Brissago: Der Betrag wir zusammen mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Die ausgeschriebene Prüfungsgebühr wird von uns zusammen mit der Anmeldung entrichtet, sie verfällt bei Nichterscheinen zur Prüfung bzw. Nichtbestehen derselben. Das Prüfungsergebnis ist nur gültig, wenn die Gebühr entrichtet wurde.
CHF 250,00 Erstmalige Ausstellung des Ausweises (Betrag geht an SYA)
CHF 12,00 Offizieller SYA Fahrtennachweis (Betrag geht an SYA)
Kursdauer
8 Tage (jeweils von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr - 18:00 Uhr)
Kurstermin
⏹ Der nächste Kurstermin steht im Newsticker auf dieser Seite.
⏹ Der Kurs findet statt bei Anmeldung von mindestens vier Personen, die Teilnehmerzahl ist auf maximal zehn Schüler begrenzt.
Theorieausbildung
⏹ Eine Prüfung zum Hochseeschein findet nur zum Theorieteil statt. Auf diese Prüfung bereiten wir die Teilnehmer in unserem einmal jährlich stattfindenden Hochseekursus vor.
⏹ In der Ausbildung werden alle prüfungsrelevanten Themen behandelt; besondere Aufmerksamkeit schenken wir den Übungen zur Navigation und zur Gezeitenkunde:
Navigation, Schiffsführung: Grundbegriffe der terrestrischen Navigation; Nautische Unterlagen, Gebrauch von Seekarten und Navigationsbesteck, Signaturen auf Seekarten, Leucht-feuer (Arbeiten mit der Admiralty List of Lights and Fog Signals), Seezeichen, Missweisung, Wind- und Stromabtrift, Kompass, Position, Distanz und Geschwindigkeit, Lot, Verwandeln und Eintragen von Kursen, Standort-bestimmung mittels verschiedener Peilungen, Winkelmessungen, Loxodrome und Orthodrome, Gezeiten, Gezeitenströme, Routenplanung, GPS-Satelliten-Navigation
Seemannschaft: Rumpf und Deck, Wetterlagen und Manöver, Segelmanöver, Nautische Etikette, Motormanöver, Sicherheit, Sicherheitsausrüstung, Abschleppen und Verholen, Ausrüstung und Gesetzgebung, Verhalten im Notfall, Motor, Antrieb und Energie
Seeschifffahrtsrecht: Bundesgesetz und Verordnungen, Internationale Kollisionsverhütungsregeln KVR, Ausweich- und Fahrregeln, Lichter, Signalkörper und Signale, Platzierung und technische Daten der Lichter und Signalkörper, Unfälle, Notsignale
Meteorologie: Grundprinzipien, Atmosphäre und Luftmassen, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Wind, Wolken, Fronten, Wetterkarte, Meer und Wind, Wetterfunk, Wetterbe-richt, Warnungen, Schwerwettersegeln
Medizin an Bord: Vorgehen bei Unfällen an Bord, Verstauchungen, Brüche, Interne Probleme, Vorbeugende Maßnahmen (Unfallverhütung), Erste Hilfe
Gezeiten: Ursachen der Gezeiten; Bestimmung von Nipp-, Mitt- und Springzeiten,Zeit und Höhe der Gezeit an Bezugs- und Anschlussorten, Passieren einer Barre/Brücke, Arbeiten mit „The Macmillan-Reeds Nautical Almanac“
⏹ Der Stoff wird von einem erfahrenen Hochseeskipper praxisnah vermittelt, dabei üben wir auch an Originalinstrumenten wie dem Sextant, der Seitenpeilscheibe, dem Handpeilkompass, etc.
⏹ Parallel zum Kursablauf musst Du auf jeden Fall noch Zeit für die Bearbeitung von Hausaufgaben mit einplanen.
⏹ Als Gründungsmitglied und Training Center der SYA bilden wir mit den offiziellen SYA Ausbildungsunterlagen aus (Fragenkatalog, Übungs-Seekarte, Ausbildungs-Booklets).
⏹ Die sonstige nautische Literatur wird von uns für die Nutzung während der Unterrichtszeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.
⏹ Teilnehmern wird empfohlen sich vorgängig in die Themen einzulesen, dazu dienen die Ausbildungs-Booklets.
⏹ Zum Ende schließt der Lehrgang mit einer Probeprüfung ab.
Theorieprüfung
⏹ Für den Hochseesport zuständig ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt mit Sitz in Basel, welches die Prüfungszuständigkeit an zwei Institutionen delegiert hat. Eine dieser Prüfungsstellen ist die Swiss Yachting Association, kurz SYA.
⏹ Die Prüfung zum Hochseeschein umfasst nur den Theorieteil.
⏹ Die Prüfungsfragen für die Bereiche „Segeln“ und „Motorboote“ sind identisch.
⏹ Prüfungsfächer (Details siehe oben unter Theorieausbildung): A: Navigation, Schiffsführung B: Seemannschaft C: Meteorologie D: Seeschifffahrtsrecht E: Medizin an Bord F: Gezeitenaufgaben G: Kartenaufgaben Die Fragen werden je nach ihrer Gewichtigkeit oder Schwierigkeit mit Punktezahlen gewertet. Die (ausschließlich) theoretische Prüfung ist bestanden, wenn pro Prüfungsfach mindestens 75% der Bewertungspunkte erreicht werden. Für die gesamte Prüfung stehen höchstens 7 Stunden zur Verfügung. Für die Fächer A – E wird das Multiple-Choice-Verfahren angewendet.
⏹ Bei ausreichender Teilnehmerzahl findet die Prüfung für unsere Kursteilnehmer direkt nach Abschluss der Ausbildung im YACHTSPORT RESORT statt. Ansonsten melden wir die Teilnehmer zu einem der öffentlichen SYA -Prüfungstermine an.
⏹ Wenn nicht anders vereinbart wird die Prüfung in deutscher Sprache abgenommen; auf Wunsch sind aber auch Prüfungen in Französisch und Italienisch möglich.
⏹ Im Falle des Nichtbestehens in einem oder mehreren Prüfungsfächern ist innert Jahresfrist die nicht bestandene Gruppe zu wiederholen (reduzierte Prüfungsgebühr).
Erfahrungsnachweise
⏹ Um den Hochseeausweis ausgestellt zu bekommen, musst Du zusätzlich zur bestandenen Theorie-Prüfung Erfahrungsnachweise vorlegen.
⏹ Für die Erstausstellung ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen: Segelschiffe (3 Wochen Seefahrt, mit mindestens 18 Tagen auf See, und 1.000 gefahrene Seemeilen, wovon 700 sm nach bestandener Theorieprüfung liegen müssen). Motorschiffe (2 Wochen Seefahrt, mit mindestens 10 Tagen auf See, und 500 gefahrene Seemeilen, wovon 400 sm nach bestandener Theorieprüfung liegen müssen).
⏹ Für die spätere Ergänzung für den jeweils zweiten Bootstyp ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen: Segelschiffe (10 Tage auf See, und 500 gefahrene sm). Motorschiffe (5 Tage auf See, und 100 gefahrene sm). Liegt der Nachweis zum jeweils anderen Bootstyp bereits zur Erstausstellung vor, wird der Führerausweis sofort für beide Bootstypen ausgestellt. Die Praxis muss innerhalb von 4 Jahren vor der Einreichung des Ergänzungsantrages absolviert worden sein (volles Kalenderjahr).
⏹ Die Praxis muss auf seetüchtigen Yachten außerhalb des Binnenbereiches, mit aktiver Beteiligung an Navigation und Schiffsführung unter einem Skipper, der zur Führung einer Yacht unter der entsprechenden Flagge berechtigt ist, erbracht werden. Die Stammbesatzung (inklusive Skipper) darf nicht mehr als 2 Personen betragen. Der Skipper muss nach dem nationalem Recht unter dessen Flagge das Schiff fährt, zu dessen Führung berechtigt sein.
⏹ Als Erfahrungsnachweis werden das Logbuch, dessen Kopie (inkl. Schiffsdaten, Crewliste und Originalunterschrift des Skippers) oder eine vom Kandidaten vorgenommene Abschrift mit Originalunterschrift des Skippers anerkannt. Das vorgelegte Dokument muss alle Angaben enthalten, die zur vollständigen Rekonstruierung der Reise erforderlich sind (gem. Richtlinien des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes). Alternativ kann der von der SYA angebotene „Fahrtenausweis“ vorgelegt werden, sofern dieser vom Skipper ordnungsgemäss und vollständig ausgefüllt und vom Skipper und vom Kandidaten unterschrieben wurde. Das Logbuch kann trotzdem jederzeit nachverlangt werden, wenn berechtigte Zweifel an den gemachten Angeben bestehen.
⏹ Wir helfen Dir gerne die vorgeschriebenen Erfahrungsnachweise zu sammeln. Spreche uns auf die Ausbildungstörns an.
⏹ Der Erfahrungsnachweis und die persönlichen Unterlagen sind bis spätestens 5 Jahre (volles Kalenderjahr) nach bestandener Theorieprüfung einzureichen.
⏹ Kandidaten können sich nicht selber oder anderen Kandidaten die praktische Erfahrung auf See bestätigen.
⏹ Bei Ozeanüberquerungen mit oder ohne Zwischenstopps werden insgesamt maximal 500 sm anerkannt; Seemeilen, die während den Zwischenstopps und nach der Überquerung absolviert und separat ausgewiesen werden, sind anerkannt.
SEEFUNKZEUGNISSE (SRC und LRC)
⏹ Dieser Kursus richtet sich an alle Skipper und Crewmitglieder, die auf großen Törn an Küsten und auf See gehen und dort aus Sicherheitsgründen am Seefunkverkehr teilnehmen möchten. Der Kursus und die Prüfung stehen Teilnehmern aller Nationalitäten offen.
⏹ Wegen der grundlegenden Änderungen, die das Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) mit sich gebracht hat, sind international neue Fähigkeitsausweise für das Bedienen von GMDSS-konformen Funkanlagen geschaffen worden. Dies gilt auch an Bord von nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (Non-SOLAS-Schiffe = Sportfahrzeuge).
⏹ Zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für VHF/UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für VHF/UKW auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen wurde (2002 in der Schweiz bzw. am 1. Januar 2003 in Deutschland) das „Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificat)“ eingeführt. Das SRC berechtigt zum Bedienen von VHF/UKW-Anlagen mit und ohne DSC sowie von Inmarsat-C-Anlagen. Sobald ein Funkgerät an Bord ist, muss mindestens eine mitreisende Person (zukünftig der Skipper) ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen, unabhängig davon, ob das Funkgerät benutzt wird.
⏹ Das SRC berechtigt jedoch nicht zur Teilnahme am Seefunk im Kurz- und Grenzwellenverkehr, dafür gilt das LRC (Long Range Certificat).
⏹ Die Ausbildung erfolgt durch Peter Kumli. Er ist ehemaliger Funkoffizier zur See und war über viele Jahre Prüfungsleiter für die Seefunkzeugnisse beim BAKOM. Bitte wende Dich direkt an ihn; er kann Dir eine individuelle Vorbereitung face-to-face oder via Skype anbieten:
Maritcom Peter Kumli
3125 Toffen - Allmendstrasse 4
Tel: 031 819 05 72 - Handy: 079 676 01 82
E-mail: maritcom@bluewin.ch
Jörg Wolff ist Gründungsmitglied der SYA, welche vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt mit der Abnahme der Hochseeprüfungen betraut ist.
Er ist zudem YACHTMASTER PROFESSIONAL mit commercial endorsement für Yachten bis zu 200 gt und bereitet Kandidaten auf Wunsch auch auf die englischen RYA/MCA-Prüfungen vor.
In der Hochseeausbildung geniessen wir die Anerkennung folgender Verbände bzw. Institutionen: