LAGO MAGGIORE   φ 46° 07' N  λ 008° 43' E

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Bestimmungen und Tipps
für das Fahrtenrevier
Lago Maggiore

Ankerplätze
Aufgrund der enormen Tiefe des Sees gibt es nur wenig geeignete Ankerplätze; in der Nähe von Schiffsanlegestellen der Linienschifffahrt ist das Ankern ohnedies streng verboten. Zu empfehlen sind die folgenden Plätze, wobei beim Anlaufen immer der aktuelle Wasserstand im Auge behalten werden sollte:

●        Maggia-Delta
●        Camping Cannobio
        Castelli di Cannero

Baden und Windsurfing
In den Häfen und deren
näherer Umgebung und auf den Routen der Linienschifffahrt sind das Baden und Windsurfen verboten. Schwimmer mit mehr als 150m Abstand zum Ufer benötigen ein Begleitboot und eine rote Badekappe. 

Fischerei
Die Berufsfischerei hat am Lago Maggiore Tradition und war ein bedeutender Erwerbszweig. Noch heute haben die Fischer eine starke Lobby am See und sind recht aktiv. Zu achten ist auf die ausgelegten Netze. Diese werden oft schon abends in der ersten Dämmerung ausgebracht und früh morgens wieder eingeholt. Die Netze können durchaus über mehrere hundert Meter im See treiben, sie werden von kleinen Schwimmkörpern (aus Steropor) gehalten. Man kann zwischen diesen Schwimmkörpern herfahren, wenn man von diesen genug Abstand hält, da das Netz tief durchhängt, besser ist es jedoch das Netz weiträumig zu umfahren. Die Netze sind im Dunkeln durch kleine beleuchtete Schwimmbojen gekennzeichnet, die die beiden Enden des Netzes markieren.

Übrigens sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in der Schweiz alle Steganlagen (öffentlicher und privater Häfen) auf kantonalem Grund liegen und von daher grundsätzlich für alle Personen zugänglich sein müssen. Dieser freie Zugang gilt auch für Angler, die leider oft wenig Einsicht für notwendige Hafenmanöver haben. In Italien sind die Rechte der Fischer eingeschränkter, das Auswerfen von Netzen in Hafenanlagen ist ausdrücklich verboten, ergo kann man ableiten, dass auch das Auswerfen von Angelhaken untersagt ist.

Hafenanlagen
Die einzelnen Häfen am Lago Maggiore haben eigene Statuten, die zum Beispiel die Gastliegeplätze, die Zeiten zum Betreten der Steganlagen, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und die Entsorgung regeln. Diese können beim jeweiligen Hafenmeister erfragt werden. Das Hafenreglement von Brissago ist auch in dieser Rubrik "Sea A
rea" abrufbar. Grundsätzlich ist es im Hafengebiet verboten Fahrzeuge oder Trailer abzustellen bzw. Boote außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen zu verankern. Abdichtungsarbeiten bzw. Anstrich- und Lackierungsarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Regionalbehörde durchgeführt werden.

Inseln
Im Schweizerischen Seebecken gibt es die „Brissago-Inseln“. Es handelt sich um eine grosse und eine kleine Insel. Bis in die 50er Jahre wurde dort ein ausschweifendes Leben der wirtschaftlichen und geistigen "Elite" geführt, heute sind die Inseln ein Hort der Ruhe und Anlaufpunkt für Freunde der Botanik. Auf der grossen Insel gibt es eine Gastronomie und eine Steganlage für Besucher mit Privatbooten. Beim Anlaufen sollte man sich von der kleinen Insel fernhalten, weil es dort sehr flach ist, auch ist das Durchfahren der Passage zwischen den Inseln nur bei höherem Wasserstand zu empfehlen. Durch den Kanaleffekt hat man zumeist einen unangenehmen Seitenwind beim Anlegen.

Im italienischen Seebecken gigt es die „Castelli di Cannero“. Diese liegen noch recht nördlich vor dem Küstenstreifen zwischen Cannobbio und Cennero Riviera und werden gerne als Ankerzone genutzt.Weiter im Süden vor Stresa liegen die „Borromäischen Inseln“. Die Inseln sind ein Touristenmagnet und werden von der italienischen Linienschifffahrt und den Barkassen angefahren. Für Privatboote gibt es keine empfehlenswerte Möglichkeit zum Anlegen. Einige Restaurants auf der zugehörigen Isola di Pescatori und der Isola di Madre verfügt über einige Bojen und einen Transferservice. Man sollte sich dort im Vorfeld telefonisch anmelden.

Kran- und Slip- Anlagen
Direkt an unserem „Yachtsport-Resort“ in Brissago findet sich eine Slipanlage, die tagsüber genutzt werden kann. Allerdings ist das zulässige Gesamtgewicht für das Gespann wegen des Zufahrtweges auf 4 t beschränkt.

Krananlagen befinden sich in Ascona (10 t), Magadino (3 t), Locarno (15 t), Porto Ronco (6,3 t), Ghiffa (bis 15 t), Intra (12 t), Stresa (2 t), Solcio (bis 8 t), Arona (bis 5 t), Dormeletto (bis 5 t), Castelletto (bis 10 t), Sesto Calende (bis 20 t), Lisanza (bis 25 t), Caielli (bis 6 t), Angera (bis 28 t), Reno di Leggiuno ( bis 3 t), Caldè (3 t) und Luino (bis 4 t).

Naturschutz, Abstände, Geschwindigkeit
Motorschiffe, ausgenommen Kursschiffe, die nach dem offiziellen Fahrplan verkehren, dürfen die (innere) Uferzone nur befahren, um an- oder abzulegen, still zu liegen oder Engstellen zu durchfahren, Dabei dürfen sie nur den kürzesten Weg nehmen. Als (innere) Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer, von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind oder von Einbauten im Gewässer. Der Schutz von 150 m Uferzone gilt auch in Italien.

Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht durchfahren werden, in der Regel ist ein Abstand von mindestens 25m einzuhalten. In den mit „A“ und „B“ bezeichneten Zonen ist das Baden sowie das Fahren mit Booten jeglicher Art außerhalb der markierten Wasserstrassen bis auf Ufernähe von 150 m verboten. Das Fahren mit Ruderbooten ist bis auf 50 m gestattet. Das Anlegen sowie der Aufenthalt in diesem Naturschutzgebiet ist streng verboten (Ausführungen des Schifffahrtsamtes beachten!). Das seeseitige Gebiet der Bolle di Magadino im Norden des Sees zwischen Magadino und der Mündung der verzasca ist eine solche A-Zone.

In der (inneren) Uferzone darf nicht schneller gefahren werden als 10 km/h. Dort kann der Kanton die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h weiter beschränken. Dies gilt zum Beispiel für die Mündung des Ticino (Naturschutzgebiet „Bolle di Magadino“), dort gelten 5 km/h Höchstgeschwindigkeit, wie auf den Tafeln angezeigt wird. Ausserhalb der Uferzone existiert in der Schweiz kein generelles Tempolimit. Anders als in Italien; dort gelten - je nach Abstand zu Ufer bzw. zur Nachtzeit - folgende zulässige Höchstgeschwindigkeiten:
unter 50 m                 < 5 kn
von 50 m - 150 m      < 10 kn
> 150 m                     < 27 kn
Nachts                       < 10 kn
Nachts                        < 7 kn für Boote < 7 m Länge, die ein weißes Rundumlicht haben
Golf von Angera         nur eingelegter Gang ohne Beschleunigung

Jede Art von Gewässerverunreinigung ist strengstens verboten. So ist vor der Wasserung eines Bootes der Kiel (Unterboden) zu reinigen. Bestraft wird, wer vom Boot oder Liegeplatz aus flüssige Abfälle (wie Reste aus der Verbrennung von Schmierölen, Waschwasser, gefährliche Substanzen, Benzin, Bilgewasser) ins Wasser leitet oder feste, halbfeste sowie sperrige Gegenstände oder Wrackteile ins Wasser oder auf die Landungsstege wirft. Auf die Einhaltung der Vorschriften zur Verhütung von Ölverschmutzungen wird besonders geachtet.

Polizei
Sowohl die Schweizer als auch die Italiener kontrollieren ihre Seeseite mit Polizeibooten. Diese sind durch die Aufschrift „polizia“ klar als solche erkennbar. Im Einsatz befindet sich auch ein Schlauchboot der italienischen Polizei. Die uniformierten Beamten fordern den Skipper beizudrehen. Man sollte dann aufstoppen, Fender und Leinen belegen und an das Polizeischiff längsseits andocken. Meist kommt ein Beamter an Bord und fordert den Skipper auf sich auszuweisen und die Bootsdokumente wie auch den Bootsführerschein vorzulegen. Die Insassen müssen sich ebenfalls alle ausweisen können. 

Rettungsdienste
Auf Schweizer Seite üben die Taucher (Verbano Sub) den Rettungsdienst aus. Es gibt mehrere Vereinigungen am See, die über eigene Schiffe verfügen. Die Kosten einer Rettungsaktion können dem Führer, dem Halter und dem Eigentümer eines geretteten Schiffes auferlegt werden. Rufnummer siehe unter Rubrik "Security Infos".

Seetankstellen
Am See gibt es zahlreiche Seetankstellen. Allerdings haben diese nicht zu jeder Zeit und in jeder Saison geöffnet, außerdem führen einige kein Diesel. Bei Planung eines Törns sollte man deshalb vorher telefonisch Kontakt aufnehmen.

  • Orte mit Seetankstellen (CH):
    Locarno (di Domenico), Tenero (Boesch)
  • Orte mit Seetankstellen (I):
    Intra, Ferrolo, Lesa, Solcio, Arona, Castelletto (Il porticciolo), Fluß Ticino (Barberis), Angera (Moretto), Trebbia (Gavazza), Caldè

 

Beim Betanken ist darauf zu achten, dass keine Wasserverschmutzung durch Öl oder Kraftstoff verursacht wird.

Sturmwarnung
Sturm tritt in den meisten Fällen bei extremen Nordwindlagen oder vor/bei Gewittern auf. Für solche Fälle gibt es eine optische Warnung. Die Sturmwarnung wird durch Blinkscheinwerfer (Standort: Brissago-Inseln) gegeben. Beim Aufleuchten von orangefarbenen Blinken mit ca. 40 Intervallen pro Minute handelt es sich um eine Vorsichtsmeldung über das mögliche Aufkommen von plötzlich einsetzenden Sturmwinden. Die unmittelbare Sturmgefahr wird dann mit ca. 90 Intervallen pro Minute angezeigt. Alle Sportboote haben beim Aufleuchten der Sturmwarnung Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und unverzüglich den nächsten Hafen anzulaufen.

Ist das Einlaufen in den Heimathafen wegen der auftretenden Wellen und der Abdrift nicht mehr zu verantworten sollte man versuchen einen windgeschützten Hafen anzulaufen oder unter Landschutz abzuwettern. Da Sturm auch bei guter Sicht, also an sich schönem Wetter, aufkommen kann, sollte man vor dem Auslaufen stets meteorologisch informiert sein.

Ticino
Mit Motorbooten ist das Einfahren in den Ticino bei Sesto Calende möglich, die dortige Brücke ist durch Tafeln gekennzeichnet, die die erlaubte Durchfahrt markieren. Allerdings sollte man wegen der Untiefen und der Strömung langsam fahren und sich an ortskundigen Skippern orientieren. Der Ausbau des Ticino als Wassertrasse und seine Anbindung an die Mailänder Wasserstrassen , bekannt als „Wasserstrasse Locarno-Venedig“ lässt leider noch auf sich warten. 

Wasserski
In der Schweiz ist das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten nur bei Tag und klarer Sicht in der Zeit von 08:00 Uhr bis spätestens 21:00 Uhr gestattet. In den Uferzonen (bis 300 m) ist das Fahren mit Wasserski verboten, ebenso in der Bucht von Locarno zwischen dem neuen Hafen „Lanca degli Stornazzi“ und der Kirche San Quirico in Minusio sowie in der Bucht von Ascona zwischen dem Vorsprung von San Michele und dem Lido. 
Der Schiffsführer des schleppenden Schiffes muss von einer geeigneten Person begleitet werden, die das Schleppseil und den Wasserskifahrer beobachtet. Das schleppende Schiff und der Wasserskifahrer haben von anderen Schiffen und von Badenden einen Abstand von mindestens 50 m zu halten. Das Schleppseil darf nicht elastisch sein und darf nicht leer im Wasser nachgezogen werden. Das gleichzeitige Schleppen von mehr als zwei Wasserskifahrern und das Schleppen von Fluggeräten (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten) ist verboten. Zu Trainingszwecken können vom kantonalen Schifffahrtsamt in Bellinzona hierzu jedoch Ausnahmegenehmigungen auf bestimmten Gewässerabschnitten erteilt werden (Art. 163 der Binnenschifffahrtsverordnung).

In Italien ist das Wasserskifahren ebenfalls nur am Tage erlaubt und zwar hier von 08:00 Uhr bis Sonnenuntergang und bei guter Sicht. Am Zugboot müssen eine vorschriftsmäßige Anhängevorrichtung für die Leine (Kupplungs- und Schleppsystem) und ein konvexer Rückspiegel installiert sein, außerdem muss eine Bordapotheke vorhanden sein. Für das Boot ist ein Wendegetriebe vorgeschrieben. Das Zugboot muss mit zwei Personen besetzt sein, die zweite Person hat den Skiläufer und die Fahrstrecke zu beobachten. Vom Skiläufer muss eine Schwimmweste getragen werden. Der Sicherheitsabstand zwischen Boot und Skiläufer muss 12m betragen. Es muss ein Abstand zum Ufer und zu anderen Booten und Badezonen von mindestens 150 m eingehalten werden. Verboten ist das Wasserskilaufen in Badegebieten, Hafeneinfahrten, auf gleichem Kurs wie die Berufsschifffahrt und in regional gesperrten Gebieten, wie dem Golf von Angera sowie zwischen Stresa und den stark frequentierten Borromäischen Inseln. Das Starten und Bergen eines Wasserskifahrers darf nur auf solchen Wasserflächen erfolgen, in denen sich weder Badende noch andere Boote aufhalten.

Wegerecht
Allen Booten ist es untersagt sich fahrenden Kurs-Schiffen zu nähern oder deren Kurs zu kreuzen. Sie müssen eine Distanz von mindestens 50m zu allen sich in regulärem Dienst befindenden Schiffen und Abschleppschiffen einhalten. Zugänge und die Umgebung der öffentlichen Landungsstege und Anfahrzonen müssen frei gehalten werden; es dürfen keinesfalls die Manöver der Schiffe, die einen öffentlichen Dienst ausüben, behindert werden.

Ebenso ist eine Distanz von mindestens 50 m zu allen Booten von Berufsfischern mit den entsprechenden Kennzeichen (schwarzer Ball) einzuhalten. Wenn man diese am Bug kreuzen will, beträgt der vorgeschriebene Abstand 200 m.

Von Booten mit der gesetzten Tafel „A“ der internationalen Signalflaggenverordnung (Doppelstander, dessen eine Hälfte am Stock weiß, dessen andere Hälfte blau ist) ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Es handelt sich um ein gekennzeichnetes Tauchgebiet.

Boote, die sich aus entgegen gesetzter Richtung kreuzen, müssen auf die jeweils rechte Seite ausweichen, und eine Minimal-Distanz von 50m beim Passieren einhalten.  Während der Kreuz- und Überholmanöver müssen sich Boote voneinander - unter Berücksichtigung der folgenden Vortrittsrechte – frei halten:

  • Kursschiffe vor allen anderen Schiffen
  • Güterschiffe vor allen Schiffen, ausgenommen Kursschiffe
  • Schiffe der Berufsfischer vor allen Schiffen, ausgenommen Kursschiffe, Güterschiffe
  • Segelschiffe vor allen Schiffen, ausgenommen Kursschiffe, Güterschiffe und Schiffe der Berufsfischer
  • Ruderboote vor allen Schiffen mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kursschiffe, Güterschiffe sowie Schiffe der Berufsfischer

Auch in Italien beträgt der Mindestabstand zur öffentlichen Linienschifffahrt und den Fahrzeugen der Berufsfischer 50 m; natürlich dürfen diese Fahrzeuge auch dort in ihrem Kurs und beim An- bzw. Ablegemanöver nicht behindert werden. Das Kreuzen vor Fahrgastschiffen und Fischereifahrzeugen ist dort prinzipiell verboten. 50m Abstand ist auch von Wasserski-Läufern zu halten.

Es gilt ebenfalls die blau-weiße Flagge „A“ des Internationalen Flaggenalphabetes als Kennzeichnung von Tauchgebieten, von denen Abstand zu halten ist. Regattabereiche und Badezonen sind grundsätzlich zu meiden. In der Nähe von Übungs-gebieten der Segelschulen ist besonders vorsichtig zu fahren. Von ausgelegten Fischernetzen ist genügend Abstand zu halten. In Häfen und deren Nähe sind nur Schallsignale erlaubt, die zur Vermeidung von Kollisionen diesen.

Zoll
Der Lago Maggiore ist ein Grenzgewässer. Die Staatsgrenze zwischen der Schweiz und Italien verläuft im Zickzack auf der Höhe zwischen Brissago am Westufer und Dirinella am Ostufer durch den See. 

Wer von Italien mit dem Boot in die Schweiz einläuft und Waren mitführt, muss zuerst den Zoll anlaufen und die Waren dort deklarieren, dies gilt auch für in Italien ersetzte oder hinzugefügte Bootsteile. Diese Meldepflicht beim Zoll entfällt jedoch, wenn das einlaufende Boot im Rahmen eines Ausfluges in das Schweizer Becken einläuft und dort weder anlegen noch an einer Boje festmachen will oder wenn das Boot mit Waren zwar am Schweizer Ufer anlegt, diese Waren aber nur zum persönlichen Gebrauch der Bootsinsassen bestimmt sind. So gesehen kommt es so gut wie nie vor, dass ein aus Italien kommendes Boot beim Schweizer Zoll anlegt.

In umgekehrter Richtung für das Einfahren mit dem Boot von der Schweiz nach Italien ist der Landeplatz an der Grenzstation in Brissago anzulaufen, wenn man an Bord zu deklarierende Ware mitführt. Am Seeufer entlang fahrend kann man die Stelle mit dem grauen Betonbau gut ausmachen, da oberhalb an gleicher Stelle die Strassenabfertigung des Zolls liegt. Vor dem Haus steht ein großer Scheinwerfer. Natürlich sollten die Schiffspapiere und die Personalausweise/Reisepässe griffbereit sein. Das Mitführen von Personalausweisen oder Reisepässen ist auch bei Kurzausflügen vorgeschrieben, auch dann wenn man mit dem Boot in Italien nicht festmacht.

Wer glaubt die Grenze einfach durchfahren zu können, indem er zum Beispiel am östlichen Ufer entlang läuft, geht die Gefahr ein, aufgestoppt zu werden. Der italienische Zoll („guardia finanza“) verfügt über graufarbige Schnellboote, die vom italienischen Ort Cannobio aus starten, außerdem wird der See mittels Radar überwacht.

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